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22. Oktober 2020

Luftreiniger Förderung

In den letzten Wochen haben einzelne Bundesländer bereits Förderprogramme für die Ausrüstung von Klassenzimmern und öffentlichen Gebäuden mit Luftreinigern aufgelegt.

Die Länder haben hierbei bestimmte Förderungen für Luftreiniger beschlossen und diese Förderung an bestimmte Voraussetzungen gebunden, die Geräteseitig erfüllt werden müssen.

  • Die Luftreiniger müssen eine Luftwechselrate von 5-6 Luftwechseln pro Stunde erreichen und mit einem H14-Luftfilter ausgestattet sein.

Weiterhin ist die Förderung der Luftreiniger auf einen bestimmten Kaufpreis begrenzt.

 

Sie sollten bei einer Gerätebeschaffung oder Ausschreibung aber auf jeden Fall auch auf das Betriebsgeräusch und den zukünftigen Wartungsaufwand schauen. Je höher die Geräuschbelastung durch einen Luftreiniger, desto störender für den Unterrichts- oder Arbeitsablauf ist der Einsatz der Geräte – und damit die Akzeptanz für einen Betrieb. Bei kleineren und günstigen Geräten sind die Betriebsgeräusche durch hohe Lüfterdrehzahlen und den Luftstrom über die geringe Filterfläche deutlich höher als bei professionellen Luftreinigern.

Durch die geringe Filterfläche müssen die Hauptfilter oft gewechselt werden. Bei einem unserer neuen Kunden haben wir für einen Luftreiniger eines namenhaften Herstellers einen Filterwechsel alle 7 Tage kommuniziert bekommen. Unsere professionellen Geräte haben eine Standzeit von 12 Monaten bis zum Filterwechsel.

Unsere Luftreiniger sind nach den Richtlinien der Bundesländer förderfähig und in der Lage, bereits mit einem Gerät für eine ausreichende Luftfilterung in den meisten Klassenräumen zu gewährleisten und hierbei für eine geringe Geräuschbelastung von teilweise nur flüsterleisen 34 dB(A) zu sorgen.

Ein dauerhafter Schutz ist nur gewährleistet, wenn ein Luftreiniger eine hohe Akzeptanz durch seine Nutzer hat. Da unsere professionellen Luftreiniger leise sind, stören sie den täglichen Ablauf nicht, sondern unterstützen und erleichtern diesen vielfach sogar. Eine dauerhafte Wartung und regelmäßig Einstellung des Gerätes entfällt. Einmal eingestellt, arbeitet ein förderfähiger Luftreiniger aus unserem Sortiment leise und unauffällig vollautomatisch im Hintergrund bei minimalem Aufwand für einen jährlichen Filterwechsel.

Unsere professionellen WOLF AirPurifier Luftreiniger erfüllen in der Regel alle Voraussetzungen für eine Förderung in den Bundesländern.

Rufen Sie uns gerne an und wir erstellen Ihnen ein schriftliches Angebot für Ihre öffentliche Ausschreibung oder Förderanträge – schnell und unverbindlich.

Gerne versorgen wir Sie auch mit entsprechendem Informationsmaterial, um Ihre jeweiligen Entscheidungsträger zu überzeugen.

Wir versenden unsere Luftreiniger bundesweit per Spedition.

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